21. Juli 2026

Neue BEG-Förderkonditionen seit 21. Juli in Kraft

Die neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen sind seit dem 21. Juli 2026 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Klimageschwindigkeitsbonus: startet bei 16 % und sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte – Mitte 2028 läuft er aus.
  • Einkommensbonus jetzt gestaffelt: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Ein minderjähriges Kind im Haushalt senkt das angerechnete Einkommen um 10.000 €.
  • Heizungstausch: förderfähige Kosten liegen bei 28.000 € und sinken halbjährlich um 750 €.
  • Einzelmaßnahmen: der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähiger Investition.
  • Effizienzhaus-Sanierung: die förderfähigen Kosten steigen auf 150.000 € je Wohneinheit – dafür sinken alle Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte, und nur noch Stufen mit EE- oder NH-Klasse sind förderfähig (Details unten).
Auf einen Blick

BEG Einzelmaßnahmen & Effizienzhaus-Sanierung im Detail

🔧 BEG Einzelmaßnahmen

Grundförderung (unverändert) Heizungstausch: 30 % · Dämmung/Fenster/Türen/Dach: 15 %
Klimageschwindigkeitsbonus Start bei 16 % (vorher 20 %) · sinkt alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte · läuft Mitte 2028 aus
Einkommensbonus – jetzt gestaffelt
bis 30.000 € Einkommen40 %
bis 40.000 € Einkommen30 %
bis 50.000 € Einkommen10 %
− 10.000 € Anrechnung je minderjährigem Kind im Haushalt
Heizungstausch-Deckel Förderfähige Kosten: 28.000 € (vorher 30.000 €) · sinkt halbjährlich um 750 €
📋 Neu: iSFP-Bonus eingeschränkt

Der 5-Prozentpunkte-iSFP-Bonus greift jetzt erst ab 30.000 € förderfähiger Investition – und nur auf den Anteil darüber. Bei 35.000 € Investition also nur auf 5.000 €. Kleinere Einzelmaßnahmen erhalten damit faktisch keinen iSFP-Bonus mehr.

🏠 Effizienzhaus-Sanierung

Nur noch EE- oder NH-Klasse förderfähig Jede Effizienzhaus-Stufe (40/55/70/85/Denkmal) braucht künftig zwingend die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) – eine Stufe ohne diese Klassifizierung gibt es nicht mehr.
EE-Klasse wird Standard Der bisherige EE-Bonus (5 Prozentpunkte extra) entfällt – EE ist jetzt Grundvoraussetzung statt Zusatzbonus.
Tilgungszuschüsse Alle Sätze sinken um 10 Prozentpunkte. Für EH85 EE und EH70 EE entfällt der Tilgungszuschuss komplett (nur noch Zinsverbilligung).
Förderfähige Kosten je Wohneinheit Einheitlich 150.000 € (vorher 120.000 € Grundstufe)
Ausblick NH-Klasse Nachweis künftig vereinfacht über Lebenszyklusanalyse (LCA) statt QNG-Siegel – Zeitpunkt noch nicht bekannt gegeben, bis dahin gilt die bisherige QNG-Systematik.
Angekündigt · voraussichtlich Q1 2027

Neuer WPB-Bonus für BEG Einzelmaßnahmen

+5 % zusätzlich für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle bei "Worst Performing Buildings" (energetisch besonders schlechte Gebäude, z. B. Baujahr ≤ 1957 & im Wesentlichen unsaniert). Voraussetzung: Maßnahme ist Teil eines geförderten iSFP bzw. einer geförderten Energieberatung. Anders als der iSFP-Bonus gilt er ohne Mindestinvestition, ist mit dem iSFP-Bonus kombinierbar und max. 3× pro Gebäude beantragbar.

Quellen: BAFA/KfW-Förderrichtlinien vom 20.07.2026 · BMWE-FAQ zur BEG · KfW „Anpassungen 2026" · Stand: 23.08.2026 · Änderungen vorbehalten

Viele Detailfragen zur Kombination der Boni und zur Verrechnung der Kreditnachlässe sind noch offen. Wir verfolgen die Klärung durch BAFA/KfW und aktualisieren diese Seite bei Bedarf.

Was das konkret für Ihr Vorhaben bedeutet – ob Wärmepumpe, Effizienzhaus-Sanierung oder Einzelmaßnahme – klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

Leitfaden zur Beantragung von Fördermitteln PDF, 8 Seiten – Grundlagen zu KfW-Heizungsförderung und BAFA BEG Einzelmaßnahmen
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